Bestattungsvorsorge
Warum Bestattungsvorsorge?
Indem Sie für Ihre eigene Bestattung vorsorgen, nehmen Sie Ihren Angehörigen nicht nur die Bürde der Finanzierung Ihrer Beisetzung, sondern Sie haben zudem die Möglichkeit, die Gestaltung der Bestattung selbst zu bestimmen. Durch eine klare Formulierung Ihrer Wünsche geben Sie Ihren Hinterbliebenen Halt und Orientierung.
Filmisch erklärt
Finanzielle Absicherung
Die üblichen Vorsorgemöglichkeiten sind die Sterbegeldversicherung und das Treuhandkonto, wobei beide Varianten ihre eigenen Vorteile haben, die an dieser Stelle kurz erläutert werden sollen. Für eine umfassendere Beratung, die individuell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist, laden wir Sie herzlich in unser Haus ein. Sofern gewünscht, kommen wir natürlich auch gerne zu Ihnen nach Hause. Ein Beratungsgespräch ist selbstverständlich für Sie kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie uns gerne jederzeit an.
Bei dem Treuhandkonto handelt es sich um die finanzielle Absicherung der anfallenden Kosten in Verbindung mit einem Bestattungsvertrag eines Beerdigungsinstitutes.
Der Verband Deutscher Bestatter e.V. (Düsseldorf) und das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. (Bonn) bieten diesen Service an. Wir beraten Sie gerne.
Gründe für den Treuhandvertrag:
- Sofortige finanzielle Absicherung der Kosten durch Einmalzahlung (oder in zwei bis drei kleineren Beträgen)
- Formulierung der eigenen Wünsche durch gleichzeitigen Bestattungsvertrag
- Aufstockung/Verringerung der Summe jederzeit möglich
- Keine Zugriffsmöglichkeit durch Sozialämter (gilt nur für die Bestattung/Treuhandvertrag)
- Wird nur an ein Bestattungsinstitut ausgezahlt und ist somit zweckgebunden
- Sicherung der Geldanlage durch Bürgschaften der Treuhand AG und Banken
Eine Sterbegeldversicherung kann bei nahezu jeder Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Es handelt sich hierbei um eine finanzielle Absicherung der anfallenden Bestattungskosten, ohne dass dabei näher auf die Einzelheiten einer Bestattung eingegangen wird. Die Auszahlung der anfallenden Versicherungssumme geschieht dabei ausschließlich an die Angehörigen oder Erben des Verstorbenen. Es ist bei Abschluss einer Sterbegeldversicherung darauf zu achten, wer die Versicherungssumme ausgezahlt bekommen soll, wer also Begünstigter der Versicherung ist. Ebenfalls wichtig zu wissen, ist es, dass eine Sterbegeldversicherung nicht zweckgebunden, sondern nur personenbezogen ist. Das bedeutet, dass der Begünstigte der Versicherung nicht unbedingt die Bestattungskosten zu tragen hat.
Sprechen Sie uns für nähere Informationen gerne an.
Grundsätzlich gilt für die Sterbegeldversicherung:
- Aufnahme in der Regel ohne Gesundheitsfragen
- Abschluss bis zum 80. Lebensjahr möglich
- Je nach Vertragsbedingungen mit anteiliger Überschussbeteiligung
- Versicherungssummen von 1.500 Euro bis 10.000 Euro
- Mit Monats-, Jahres- oder Einmalzahlung
- Beitragszahlung bis zum 85. Lebensjahr, danach beitragsfrei
- Vollständiger Versicherungsschutz erst nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 18 bis 36 Monaten
- Nicht sicher vor dem Zugriff von Sozialämtern
Beispiel:
Bei einer angestrebten Versicherungssumme von 5.000 Euro liegt der monatliche Beitrag für einen 65-jährigen Mann derzeit ungefähr zwischen 35 und 45 Euro.
Für nähere Beitragsinformationen sprechen Sie uns oder Ihren Versicherungsvertreter an.